Die Wassersport-Ausbildung ist zum Teil körperlich und geistig sehr anspruchsvoll. Körperliche oder geistige Einschränkungen des Teilnehmers sind der Wassersport Akademie auch in den Fällen anzuzeigen, in denen keine gesetzliche Regelung oder Vorschrift eine Teilnahme an Prüfung, Kurs oder Veranstaltung ausschließt.
Dies gilt auch - jedoch nicht ausschließlich - für die Schwimmfähigkeit des Teilnehmers. Obwohl es für den Erwerb des Sportbootführerscheines nicht vorgeschrieben ist, schwimmen zu können, ist der Wassersport Akademie anzuzeigen, wenn der Teilnehmer, der an einer praktischen Ausbildung partizipiert, nicht mindestens 15 Minuten frei und ohne Hilfsmittel in tiefem Wasser schwimmen kann.